Welche Möglichkeiten haben die Hinterbliebenen, trotz Sperrung der Bankkonten, die laufenden Kosten zu zahlen (Einkäufe für Lebensmittel, Stromrechnung, Miete, Versicherung, Busbillet, Beerdigungskosten etc):
Nehmen Sie Kontakt mit der Bank auf. Die Bank wird in der Regel für die üblichen und bisherigen Ausgaben des täglichen Bedarfs oder die Kosten im Zusammenhang mit der Bestattung freigeben. Vorteilhaft ist auch, wenn jeder Ehegatte sein eigenes, nur auf sie/ihn lautendes Konto hat oder wenn die Ehegatten ein und/oder Konto («compte joint») führen.
Weitere Möglichkeiten, die allerdings erst nach der Testamentseröffnung greifen:
Setzen Sie im Testament einen Willensvollstrecker ein oder die Erbengemeinschaft bestimmt einen Erbenvertreter / Erbenbevollmächtigen.
Auch die Kündigung von Serviceabos, wie Fernsehen und Internet, Telefonabos, Zeitschriften, Lieferdienste, e-mail Domains und andere kostenpflichtige Mediadienstleistungen etc., kann aufwendig werden. Stellen Sie also sicher, dass die Zugangsdaten für diese Dienstleistungen zumindest einer Person bekannt oder schnell auffindbar sind. Ganz besonders wichtig auch bei Krypto Konten oder reinen Online Bankbeziehungen (z.B. Swissquote und dergleichen).
Noch ein Hinweis:
Eine Vorsorgeauftrag dient der Regelung der persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten bei Handlungsunfähigkeit und erlischt mit der Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit oder mit dem Tod des Handlungsunfähigen. Er ist daher für die Organisation des oben beschriebenen Sachverhalts nicht geeignet.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung!