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Erbteilung

Nicht weniger als 33 Artikel des Zivilgesetzbuches befassen sich mit der Erbteilung (Art. 602 ff ZGB). Zudem verweist Art. 619 ZGB auf das Bundesegesetz über das bäuerliche Bodenrecht, wo sich weitere Artikel mit der Erbteilung landwirtschaftlicher Betriebe befassen. Trotz dieser vielen Regelungen gibt die Erbteilung oft Anlass zu Streitigkeiten. Ein verantwortungsvoller Erblasser kann solche Streitigkeiten durch ein wohldurchdachtes und widerspruchsfreies Testament verhindern. Mehrdeutige oder missverständliche Formulierungen führen oft zu solchen Streitigkeiten. Als kleines Beispiel: Der Erblasser wollte eine Schenkung an einen Erben wählte aber im Testament eine Formulierung, dass die als Schenkung gedachte Zuwendung als ausgleichungspflichtiger Erbvorbezug verstanden werden musste. Um die in der Folge unschönen Diskussionen und Erbteilungsklagen unter den Erben zu vermeiden unterstützen wir Sie gerne beim Verfassen des Testmaments.

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Erbrecht Experten

St. Martinsplatz 8 / 7000 Chur